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Regenwasser auch
für Waschmaschine


Arnsberg (WB/lnw). Wasserversorger dürfen ihren Kunden nicht verbieten, ihre Waschmaschine mit Regenwasser zu betreiben. Das Verwaltungsgericht in Arnsberg gab einem umweltbewussten Bürger Recht, der nicht nur seine Toiletten-Spülung, sondern auch seine Waschmaschine aus der Regentonne speisen wollte. Die Stadt Meschede hatte auf der Abnahme von Stadtwasser bestanden. Az. 14 K 2003/04

Artikel vom 04.02.2006