Arnsberg (WB/lnw). Wasserversorger dürfen ihren Kunden nicht verbieten, ihre Waschmaschine mit Regenwasser zu betreiben. Das Verwaltungsgericht in Arnsberg gab einem umweltbewussten Bürger Recht, der nicht nur seine Toiletten-Spülung, sondern auch seine Waschmaschine aus der Regentonne speisen wollte. Die Stadt Meschede hatte auf der Abnahme von Stadtwasser bestanden. Az. 14 K 2003/04