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Staatsanwältin
fordert Haft


Trier (dpa). Im Prozess um den tödlichen »Bungee-Kugel«-Unfall während einer Kirmes im August 2004 hat die Staatsanwaltschaft für alle fünf Angeklagten Freiheitsstrafen ohne Bewährung gefordert. Sowohl das Betreiberehepaar (52 und 56 Jahre alt) als auch die drei Schaustellergehilfen (25 und 33) hätten sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, sagte Staatsanwältin Claudia Trenkle am Freitag vor dem Landgericht Trier. Auf der Kirmes in Daun war eine 14-Jährige aus der »Bungee-Kugel« in den Tod gestürzt, weil sie nicht angeschnallt wurde. Ihre Freundin (16) überlebte verletzt und traumatisiert. Für die Schaustellergehilfen forderte die Staatsanwältin jeweils zwei Jahre und drei Monate, für das Betreiberehepaar ein Jahr und acht Monate Haft ohne Bewährung. Das Urteil wird am 23. Februar erwartet.

Artikel vom 04.02.2006