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Bundeswehreinsatz bei der WM

Innenminister der Union sind sich einig - Einbürgerungstests geplant

Koblenz (Reuters/dpa). Die Innenminister der unionsregierten Länder streben eine Grundgesetzänderung an, um bei der bevorstehenden Fußball-Weltmeisterschaft einen Einsatz der Bundeswehr zum Schutz des Großereignisses zu ermöglichen.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein sagte am Freitag nach einer Konferenz der Innenminister von CDU und CSU in Koblenz, bei einer Verschärfung der Sicherheitslage oder konkreten terroristischen Bedrohungen könne die Polizei allein die Lage nicht bewältigen. Schon allein bei normaler Sicherheitslage würden alle verfügbaren Polizeikräfte mit der Weltmeisterschaft vollauf beschäftigt sein. Er sei sich mit seinen Unionskollegen darin einig, dass man als Voraussetzung für einen Bundeswehreinsatz eine Grundgesetzänderung schaffen müsse, sagte der CSU-Politiker.
Dies solle bis zur Innenministerkonferenz im Mai intensiv diskutiert werden. Sowohl Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) als auch der Koalitionspartner SPD haben sich gegen einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren ausgesprochen. Jung sagte: »Ich werde nicht zulassen, dass die Bundeswehr als Hilfs- und Ersatzpolizei fungiert. Und ich werde Soldaten auch nicht in Auseinandersetzungen mit Hooligans schicken.« Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) hat eine Grundgesetz-Änderung für den Einsatz der Bundeswehr zum Schutz der Fußball-WM entschieden abgelehnt. »Deutsche Soldaten sind nicht geeignet, Aufgaben von Polizisten zu übernehmen«, sagte er am Freitag in Düsseldorf.
»Für eine Grundgesetzänderung, die den Einsatz der Bundeswehr im Inneren ermöglicht, gibt es keine Zweidrittel-Mehrheit im Bundesrat«, sagte Wolf. Das Grundgesetz bestimme völlig zu Recht, dass Militär und Polizei getrennt zu halten sind.
Die Unions-Innenminister waren sich auch einig, höhere und bundesweit einheitliche Hürden für die Einbürgerung von Ausländern zu errichten. »Die Einbürgerung darf erst am Ende der gelungenen Integration stehen, wir brauchen keine Parallelwelten oder französische Verhältnisse«, sagte der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU).
Die Minister einigten sich auf vier Voraussetzungen für die Einbürgerung: einen bestandenen Sprachtest, einen Staatsbürgerschaftskurs, eine Befragung des Bewerbers auf der Grundlage eines Fragebogens und die Regelanfrage beim Verfassungsschutz. Ein bundeseinheitliches Vorgehen soll im Mai bei der Innenministerkonferenz des Bundes und aller Länder abgestimmt werden. Dies sei nötig, um »Einbürgerungstourismus zwischen den Ländern« zu verhindern, betonte Beckstein.
Die Anforderungen der Einbürgerungsbehörden könnten je nach Bewerber variieren, sagte Beckstein. Wer in Deutschland seinen Schulabschluss gemacht hat, seit Jahren arbeitet und voll integriert ist, brauche nicht denselben Staatsbürgerschaftskurs wie jemand, der nur die nötige Aufenthaltszeit vorweisen kann. »Andererseits will ich, dass zwangsverheiratete Frauen ihre deutschen Rechte kennen lernen und auch einfordern«, sagte Beckstein. Die Kosten für die Staatsbürgerschaftskurse sollten die Bewerber selbst tragen, sagte Beckstein.
Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) sagte, sein Ministerium werde in etwa vier Wochen einen Einbürgerungsleitfaden vorlegen, der für alle Ausländer gelten solle. Dabei stünden zentrale Themen wie das staatliche Gewaltmonopol, die Schulpflicht in Deutschland und das Verhältnis zwischen Frau und Mann im Mittelpunkt. »Wissensfragen liegen auf dem Niveau von: Welche Farben hat die deutsche Fahne oder wie viele Bundesländer gibt es?« Schärfere Anforderungen an Einbürgerungswillige seien zumutbar und entsprächen internationalem Standard, betonte Volker Bouffier.

Artikel vom 04.02.2006