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Verteidigung hält das
Gericht für befangen

Springstein-Prozess: Einstellung abgelehnt


Magdeburg (dpa). Im Prozess gegen den Leichtathletik-Trainer Thomas Springstein wegen Dopings von Minderjährigen vor dem Amtsgericht Magdeburg hat die Verteidigung erfolglos die Einstellung des Verfahrens beantragt. Die Veröffentlichung der bei einer Razzia im Privathaus des Angeklagten gefundenen E-Mails in der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« (FAZ) habe den Angeklagten irreparabel geschädigt, hieß es zur Begründung. Zwar waren diese am zweiten Prozesstag am 16. Januar verlesen worden, doch die Wortgenauigkeit könne »nicht vom Mitschreiben kommen«, sagte Verteidiger Johann Schwenn.
Nach dem Bericht der »FAZ«, dem laut Verteidigung eine »existenzgefährdende Medienkampagne« folgte, hat Springstein in einer E-Mail die Substanz Repoxygen erwähnt und damit eine Diskussion über Gen-Doping ausgelöst. »Wir haben hier keinen fairen Prozess zu erwarten«, sagte Schwenn. Repoxygen ist ein praktisch nicht nachzuweisendes Mittel zur Leistungssteigerung. 40 Minuten prüfte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Astrid Raue den Antrag und lehnte ihn dann ab. Am Montag wird über den Befangenheitsantrag gegen Raue und die beiden Schöffen entschieden. »Das Gericht befindet sich auf einem Verurteilungskurs«, sagte Schwenn zum Antrag.
Der Prozess begann am 9. Januar. Hauptbelastungszeugin Anne-Kathrin Elbe hatte Springstein schwer beschuldigt. Sie habe in Trainingslagern im April und Mai 2003 jeweils Fläschchen mit Tabletten erhalten. Sie wurden als Dopingmittel entlarvt.

Artikel vom 04.02.2006