04.02.2006
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Bekanntmachung
In der vorstehenden Planskizze ist der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung mit einer durchgehenden Linie kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die Eintragungen in den Plänen des Bauamtes verbindlich. Die einzelnen Festsetzungen gehen aus den Plänen mit Text und Begründung hervor.
Der Entwurf mit Text und Begründung liegt gemäß § 3 (2) BauGB vom
17. Februar bis einschließlich 17. März 2006
in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Nachrichtlich liegt die Bebauungsplan-Änderung auch in der Bezirksamts-
Ort und Dauer der Auslegung des Entwurfes werden hiermit gemäß
Während der Auslegungszeit können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf der Bebauungsplan-Änderung im Bauamt schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Bielefeld, den 30. Jan. 2006
gez. Unterschrift
Ludwig
Erster Beigeordneter
Artikel vom 04.02.2006