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Stadt Bielefeld
Bekanntmachung
Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24. 1. 2006 die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/4/22.01 für das Teilgebiet zwischen den Straßen Windmühlenweg im Norden und Hellenkamp im Süden - Stadtbezirk Stieghorst - gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

In der vorstehenden Planskizze ist der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung mit einer durchgehenden Linie kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die Eintragungen in den Plänen des Bauamtes verbindlich. Die einzelnen Festsetzungen gehen aus den Plänen mit Text und Begründung hervor.
Der Entwurf mit Text und Begründung liegt gemäß § 3 (2) BauGB vom
17. Februar bis einschließlich 17. März 2006
in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Nachrichtlich liegt die Bebauungsplan-Änderung auch in der Bezirksamts-nebenstelle Hillegossen, Detmolder Straße 617, 33699 Bielefeld, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.00 bis 17.30 Uhr) aus.
Ort und Dauer der Auslegung des Entwurfes werden hiermit gemäߧ 3 (2) BauGB öffentlich bekannt gemacht. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht durchgeführt.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf der Bebauungsplan-Änderung im Bauamt schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Bielefeld, den 30. Jan. 2006
In Vertretung
gez. Unterschrift
Ludwig
Erster Beigeordneter

Artikel vom 04.02.2006