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Stadt Bielefeld
Bekanntmachung
Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24. 1. 2006 den Bebauungsplan Nr. III/M 8 »Fischerheide« Teilfläche B für das Gebiet Heidenheimer Straße, südliche Grenze des Flurstückes 1746, westliche Grenze der Flurstücke 1618 und 954, alle Flur 1, Gemarkung Milse, Donauschwabenstraße - Stadtbezirk Heepen - gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

In der vorstehenden Planskizze ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer durchgehenden Linie kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die Eintragungen in den Plänen des Bauamtes verbindlich. Die einzelnen Festsetzungen gehen aus den Plänen mit Text und Begründung hervor.
Der Entwurf mit Text, Begründung und der unten aufgeführte umweltbezogenen Stellungnahme liegt gemäß § 3 (2) BauGB vom
17. Februar bis einschließlich 17. März 2006
in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, während der Dienststunden (montags bis mittwochs vom 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Nachrichtlich liegt der Plan auch im Bezirksamt Heepen, Salzufler Straße 13, 33719 Bielefeld, Zimmer 19, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.30 bis 18.00 Uhr) aus.
Ort und Dauer der Auslegung des Entwurfes werden hiermit gemäߧ 3 (2) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Folgende umweltbezogene Stellungnahme liegt vor; schalltechnische Untersuchung.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen im Bauamt und im Bezirksamt Heepen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bielefeld, den 30. Januar 2006
In Vertretung
gez. Unterschrift
Ludwig
Erster Beigeordneter

Artikel vom 04.02.2006