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Landekirchenamt prüft Beschwerde

Superintendentin wird »Duldung von Vertragsbruch« vorgeworfen

Bielefeld (bp). Beim Westfälischen Landeskirchenamt in Bielefeld ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Superintendentin des Kirchenkreises Bielefeld, Regine Burg, eingegangen. Der zuständige juristische Ortsdezernent prüft die Beschwerde und will noch vor der Synode des Kirchenkreises, morgen, Freitag, das Ergebnis mitteilen.

Eingereicht hat die Dienstaufsichtsbeschwerde der frühere Kirchmeister der Paul-Gerhardt-Gemeinde, Hermann Geller. Er wirft der Superintendentin darin »Duldung und Vorschubleisten bei Vertragsbruch und Nichtbeachtung der Richtlinien der Landeskirche« vor. Auslöser ist der Beschluss, Verkaufsverhandlungen für das Paul-Gerhardt-Zentrum aufzunehmen. Die Jüdische Kultusgemeinde hat Interesse angemeldet.
Eine Veräußerung sei bei der Fusion der beiden Gemeinden Neustadt Marien und Paul Gerhardt am 1. Mai 2005 nicht Thema gewesen. Deshalb würde versucht, Vertragsbruch zu begehen. Das Bevollmächtigtengremium, das bis zur nächsten Presbyteriumswahl der neuen Gemeinde vorsteht, hatte vor einer Woche mehrheitlich für die Aufnahme der Verkaufsverhandlungen votiert (das WESTFALEN-BLATT berichtete). Gestern führte Superintendentin Regine Burg ein Abstimmungsgespräch mit dem Landeskirchenamt.
Einig war man sich darüber, dass es grundsätzlich möglich sei, eine christliche Kirche in eine jüdische Synagoge umzuwandeln. Dafür spräche, dass der Kirchenraum als Kultstätte erhalten bliebe, dass die Synoden im vergangenen Jahr eine enge Zusammenarbeit zwischen Christen und Juden beschlossen habe und dass Christentum und Judentum gemeinsame Wurzeln haben.
Beim Zusammenschluss von zwei Gemeinden zu einer sei kein Fusionsvertrag geschlossen worden, sondern eine Fusionsvereinbarung; deshalb könne man nicht von Vertragsbruch sprechen, »allenfalls von Vertrauensbruch«.
Zudem wurde geprüft, ob tatsächlich jeder eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen dürfe. Die Antwort darauf lautete ja.
Gleichzeitig weist der Kirchenkreis darauf hin, dass eine Gemeindefusion weder die beteiligten Gemeinden selbst noch der Kirchenkreis, dem sie angehören, beschließen oder ablehnen können. Ja oder nein sagen muss die Landeskirche, nachdem alle Beteiligten gehört worden seien. Das sei auch im Fall des Zusammenschlusses von Paul Gerhardt und Neustadt Marien so erfolgt.
Hermann Geller hofft, dass »die Kräfte der Landeskirche ausreichen, diese Fehlentwicklung zu stoppen«. Falls sie dazu nicht in der Lage sei, scheue er sich auch nicht davor, das zuständige Verwaltungsgericht in Minden anzurufen.

Artikel vom 02.02.2006