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Hypnose kann
Kripo helfen

Zeugen wissen oft mehr als gedacht

Düsseldorf (dpa). Auf ihrer Flucht kaufen Mörder einen Stadtplan. Die Suche nach den Verbrechern stockt, weil niemand weiß, in welche Stadt die Täter wollten. Erst unter Hypnose erinnert sich eine Verkäuferin an den Stadtplan - und hilft so, die Täter zu fassen.

Immer wieder wird Hypnose in kniffeligen Kriminalfällen eingesetzt, wenn die üblichen Mittel ausgeschöpft sind, wie Kriminalisten bestätigen. Doch die Hypnose hat auch viele Kritiker.
Fast jeder kann hypnotisiert werden - zehn Prozent aller Menschen sogar äußerst leicht. Nur fünf Prozent sind nicht hypnotisierbar. Durch Hypnose wird das Unterbewusstsein angesprochen, die Konzentration auf eine bestimmte Sache wird stark erhöht. Im Trancezustand der Hypnose ist dafür die Kritikfähigkeit des Bewusstseins herabgesetzt.
Als »forensische (gerichtliche) Hypnose« bezeichnet man die Hypnose bei der Zeugenbefragung. »Sinnvoll ist dies, wenn sich Zeugen nicht mehr ganz genau an Details erinnern können, aber das Gefühl haben, sie wüssten es eigentlich noch«, erklärt Hauptkommissar Wolfgang Lindner von der Krefelder Polizei. Bei der Suche nach einem Messerstecher, der vor wenigen Wochen einen 19- Jährigen getötet hatte, konnten sich mehrere Zeugen nur vage an den Täter erinnern. Erst unter Hypnose erinnerten sie sich an genügend Details, die für ein Phantom-Bild reichten.
Später im Strafprozess ist die Hypnose allerdings als unzulässige Beeinflussung verboten - und auch die Verwertung von Aussagen unter Hypnose, so schreibt es die Strafprozessordnung vor. Mancher Strafverteidiger hält daher auch den Einsatz der Hypnose bei der Polizei für grundsätzlich unzulässig. Komme etwa während der Befragung zum Vorschein, dass ein Verwandter in ein Verbrechen verstrickt ist, sei dessen Recht auf Aussageverweigerung praktisch außer Kraft gesetzt.
Bei Beschuldigten lässt auch die Polizei die Finger von der Hypnose. »Bei Zeugen ist das etwas anderes«, sagt dagegen Kommissar Lindner. Unter Hypnose werde nur die Erinnerung der Zeugen aufgefrischt. Natürlich müssten die Zeugen, aber auch die Staatsanwaltschaft, einverstanden sein. »Wir nutzen Hypnose nur dann, wenn wir im Hauptverfahren nicht auf die Ergebnisse angewiesen sind«, erklärt Lindner.
Nicht immer kann Hypnose weiterhelfen. Bei einem Raubüberfall im Kreis Gütersloh hatte das Opfer nur Schatten der Täter gesehen. Auch die Hypnose brachte keine weiteren Details ans Licht. »Wir würden es trotzdem wieder probieren«, sagt Polizeisprecher Friedhelm Burchard.

Artikel vom 02.02.2006