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Freier Zugang zum Gasnetz

Großer Schritt zur Liberalisierung

Bonn (dpa). Eine Öffnung der Gasnetze soll für Wettbewerb und günstigere Preise für Kunden im deutschen Gasmarkt sorgen. Die Bundesnetzagentur und die Gaswirtschaft stellten dafür mit einer Grundsatzvereinbarung die Weichen.

Ziel sei es, den Endkunden einen leichteren Wechsel ihrer Gaslieferanten und eine »freie Wahl« ihres Versorgers zu ermöglichen, sagte gestern der Präsident der Netzagentur, Matthias Kurth. Das jetzt mit den Netzbetreibern vereinbarten Regelungen seien ein »Meilenstein« für einen von zu hohen Hindernissen freien und transparenten Netzzugang. Sie führten auch zu einer besseren Kapazitätsnutzung und seien ein Schritt zu günstigeren Netznutzungskosten. Mit den anderen Strukturen bei der Netznutzung werde die Chance eröffnet, dass auch neue Gasanbieter auf den bisher von den etablierten Betreibern kontrollierten Markt kommen könnten.
Die Einigung sei »ein großer Schritt auf dem Weg zu mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt«, sagte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU). Mit dem Modell werde der Netzzugang vereinfacht und damit auch ein Lieferantenwechsel deutlich erleichtert. »Ich werde die wettbewerbliche Entwicklung am Gasmarkt auch weiterhin sorgfältig beobachten.«
Das neue Energiewirtschaftsgesetz schreibt die Öffnung der Gasnetze und eine möglichst preisgünstige und verbraucherfreundliche Versorgung vor. Sie wird von der Bundesnetzagentur überwacht und reguliert. Die Gasleitungen sind im Besitz weniger Ferngasgesellschaften. Das neue Netzmodell soll bis zum 1. Oktober (Beginn des neuen Gaswirtschaftsjahres) gesetzlich fixiert und in die Praxis umgesetzt werden.
Das bisherige System sei zu intransparent und zu kompliziert gewesen, sagte Kurth. Bei dem neuen Konzept werde Gastransporteuren ein einfacherer Zugang gewährt. Bestehende Liefer- und Transportverträge würden durch die neue Netzzugangsregelung nicht angetastet. Wenn ein Kunde von einem neuen Anbieter Gas bestelle, müssten sich Betreiber und Anbieter verständigen.
Die Kosten für den Gasnetz-Transport (»Netzentgelte«), machten ungefähr ein Drittel des Endpreises aus. Zur Zeit liefen die Überprüfungen der nach den Auflagen des Energiewirtschaftsgesetzes bei der Netzagentur eingereichten Unterlagen der Betreiber für die Entgelt-Kalkulationen. »Unsere Vorstellung ist, dass der Vorteil von niedrigeren Netzentgelten auch an die Kunden weitergegeben wird.« S. 4: Kommentar

Artikel vom 01.02.2006