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Muster-Prozess
gegen die Post

Gekündigte Agenturnehmer klagen

Von Ernst-Wilhelm Pape
Dortmund (WB). Gekündigte Postagenturnehmer aus Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hamburg haben die Deutsche Post AG verklagt.

Die ehemaligen Partner der Post fordern eine Ausgleichszahlung, die ihnen bisher verweigert wurde. Über Jahre hinweg hätten die Betreiber der privaten Agenturen neue Kunden für die Post gewonnen und den Postumsatz deutlich gesteigert, sagte der Vorsitzende des Postagenturnehmerverbandes (Pagd), Torsten Modery, dieser Zeitung. Die Arbeit für die Post sei zum Hauptberuf geworden und kein Nebenberuf mehr. Deshalb bestehe ein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Zum Beispiel werde ehemaligen Tankstellen-Pächtern oder Quelle-Shop-Betreibern eine solche Ausgleichszahlung bewährt, betonte Modery.
In einem Musterprozess unterstützt der Pagd den gekündigten Agenturbetreiber Walter Perschul aus Euskirchen (NRW). Der erste Verhandlungstermin vor der Dritten Kammer für Handelssachen beim Landgericht Dortmund findet morgen um 11.30 Uhr im Saal 125 statt. Bei Perschul beträgt der Streitwert 20 500 Euro. Morgen wird ebenfalls in Dortmund vom Vorsitzenden Richter Karl-Friedrich Coerdt die Klage der ehemaligen Agenturbetreiberin Stefanie Feick aus Gießen (Hessen) behandelt. Die Klägerin verlangt von der Post 73 500 Euro. Feick ist zweite Vorsitzende des Pagd-Landesverbandes Hessen.
Der Musterprozess werde wahrscheinlich durch mehrere Instanzen geführt, sagte Modery. Das werde ein weiter Weg. Auf einen Vergleich, den die Post vermutlich anbiete, werde man sich nicht einlassen. Modery: »Durch eine eindeutige gerichtliche Klärung erhoffen wir uns mehr Rechtssicherheit für die bestehenden Postagenturbetriebe und für die Postagenturnehmer, die aus dem Agenturverhältnis mit der Deutschen Post AG ausscheiden.«
Seit 2003 seien 20 bis 30 Prozent der 7000 Postagenturnehmer gekündigt worden, da sie die neuen »Knebelverträge«, die eine Reduzierung der Vergütung um 35 Prozent vorsah, nicht unterschrieben hätten, sagte Modery. Alle betroffenen Verbandsmitglieder seien bereits aufgefordert worden, ihren Anspruch auf Ausgleichszahlung bei der Post fristgerecht anzumelden. Nur wer die Frist einhalte, könne später auch den Klageweg einschlagen. Der Pagd-Vorsitzende geht davon aus, dass auf die Post 200 Klagen von Betroffenen zukommen.
Die Post hat die eingereichten Klagen bereits als »völlig unbegründet« zurückgewiesen. Das Betreiben einer Postagentur sei lediglich ein Nebenerwerb, sagte ein Postsprecher.

Artikel vom 01.02.2006