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Unternehmer vor Gericht

Vorwurf: Steuerhinterziehung und Betrug in Millionenhöhe

Von Oliver Horst
Bielefeld/Versmold (WB). Wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe haben sich demnächst zwei Unternehmer vor dem Bielefelder Landgericht zu verantworten.
Nicht verhandlungsfähig: Dr. Arno Risken.

Der für März geplante Prozess gegen den früheren geschäftsführenden Gesellschafter der Stockmeyer-Gruppe, Dr. Arno Risken, steht aber vor der Absetzung. Risken sei derzeit verhandlungsunfähig, hieß es gestern. Dem 62-jährigen wird Beihilfe zu Scheingeschäften vorgeworfen. Dabei sollen Steuern in einer Größenordnung von 800 000 Euro sowie Sozialabgaben in Höhe von 560 000 Euro hinterzogen worden sein.
Als Haupttäter sieht die Staatsanwaltschaft den Unternehmer Josef Besselmann (46) aus Beelen (Kreis Warendorf). An dessen Dienstleistungsunternehmen hielt Risken über eine Beteiligungsgesellschaft Anteile. Besselmann werden in 193 Fällen Steuerhinterziehung und in 59 Fällen Betrug zur Last gelegt. Der Gesamtschaden soll sich auf 4,1 Millionen Euro belaufen. Beide Unternehmer hatten Anfang 2003 im Zuge der Ermittlungen in Untersuchungshaft gesessen.
Anklage hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld bereits im vergangenen Jahr gegen die Unternehmer erhoben. Die Hauptverhandlung vor dem Bielefelder Landgericht gegen Dr. Arno Risken ist für kommenden März vorgesehen. »Uns ist aber mitgeteilt worden, dass der Beschuldigte aufgrund einer Erkrankung derzeit nicht verhandlungsfähig ist. Ein Attest soll in Kürze eingereicht werden«, sagte Dr. Hans Misera, Pressesprecher des Landgerichts, gestern dieser Zeitung mit. Der Prozess gegen Besselmann solle im späten Frühjahr beginnen.
Zur Absicherung des finanziellen Schadens hatte die Staatsanwaltschaft mehrere Objekte gesichert. Im Fall von Risken sei die Sicherungshypothek für das Anwesen in Versmold (Kreis Gütersloh) gelöscht worden, teilte Oberstaatsanwalt Burkhard Dannewald mit. Risken habe den finanziellen Schaden komplett beglichen. Auch Besselmann, aus dessen Vermögen unter anderem eine Insel und eine Yacht gesichert worden waren, sei um vollständige Schadensgutmachung bemüht.

Artikel vom 01.02.2006