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Kreis muss Wettbewerb zulassen


Kreis Gütersloh (WB/peb). Der Kreis Gütersloh muss die Vermietung zweier Schilderstellen öffentlich ausschreiben und somit den Wettbewerb ermöglichen. Das entschied am Freitag die Kartellkammer des Dortmunder Landgerichts. Beide Räume, die im Gebäude der Zulassungsstelle untergebracht sind, hatte der Kreis direkt an die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) vermietet. Dagegen hatte die Kroschke AG geklagt, die bundesweit in 350 Filialen Nummernschilder anfertigt. In mehreren deutschen Städten hat Kroschke ähnliche Klagen geführt. Der Kreis Gütersloh ist zu 74 Prozent an der WfbM beteiligt.

Artikel vom 28.01.2006