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AVA: Korrektur
um 2,18 Euro

Kleinaktionäre vor einem Vergleich

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Das juristische Scharmützel um die Übernahme der Bielefelder AVA (Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG) durch die Edeka-Gruppe scheint beendet. Das Landgericht Bielefeld protokollierte am Freitag einen Vergleich zwischen Kleinaktionären und AVA/Edeka, der eine Aufstockung jeder Stückaktie um weitere 2,18 Euro vorsieht.

Während der letzten AVA-Hauptversammlung Mitte Juli 2005 in der Gütersloher Stadthalle war es wegen der bevorstehenden Übernahme durch die Hamburger Edeka-Gruppe zu Turbulenzen gekommen. Insbesondere hatten Kleinaktionäre gegen das befürchte »Squeeze Out« (herauspressen) als Folge des Verkaufs mobil gemacht. Ein ursprüngliches Bewertungsgutachten hatte die Aktie bei 30,95 Euro nominiert, die Edeka hatte vor der Hauptversammlung die Zahlung von 45,32 Euro je Stückaktie angekündigt.
Einige »Berufsoppponenten« - darunter die stellvertretende Vorsitzende des »Vereins für Aktionärsdemokratie, Catarina Steeg, und der Kölner Karl-Walter Freitag - hatten die Hauptversammlung zum Forum ureigener Interessen umfunktioniert. Ihre Drohung, Anfechtungsklagen gegen die AVA-Einverleibung in den Hamburger Konzern, zu initiieren, zeigte alsbald Wirkung: Schon einen Tag nach dem »Squeeze-Out«-Beschluss stieg die AVA-Aktie indes auf 46,32 Euro, damit manifestierte sich die Erwartung der Käufer, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung die Abfindungen nach oben korrigieren werde.
So weit neben der Spur lagen diese Prognosen wohl nicht: Bis gestern waren 29 Kleinaktionäre einer Klage gegen die AVA beigetreten. Statt einer monatelangen Beweisaufnahme präsentierte Wilhelm Brechmann, Vorsitzender Richter der 15. Zivilkammer, einen von Klägern und Beklagten erarbeiteten Vergleichsvorschlag, dem ein »gegenseitiges Nachgeben« als weiser Ratschluss zugrunde lag. Kernpunkte des Manifestes: Als Korrektur des Beschlusses der Hauptversammlung wird die Barausschüttung je Stückaktie von 45,32 Euro um 2,18 Euro auf 47,50 Euro »angemessen« erhöht. Abfindung und Übertragung soll gutem Brauch kaufmännischen gemäß »Zug und Zug« abgewickelt werden, überdies sollen die Kleinaktionäre in den Genuss des gesetzlichen Zinsansprüche kommen. Dem Vernehmen nach sollen allein die klagenden (Ex-)Gesellschafter damit einen so genannten »Vergleichsmehrwert zwischen 3,387 und 3,867 Millionen Euro einstreichen. Weder AVA-Vertreter noch Kleinaktionäre wollten diese Zahlung jedoch gestern bestätigen. Sicher ist nur, dass die AVA auch Prozess- und Anwaltskosten des Verfahrens tragen muss
Restlos abgesichert ist der Vergleich allerdings noch nicht: Am Freitag gaben dem Vertragswerk nur 23 der Kläger ihr Plazet. Bis zum kommenden Freitag, 3. Februar, sollen sich die restlichen sechs Kleinaktionäre erklären. Unter ihnen sind im übrigen ausgerechnet die beiden »Berufsopponenten« Steeg und Freitag . . .Az. 15 O 154/05

Artikel vom 28.01.2006