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Kasse darf Partner
ausschließen


Kassel (dpa). Die Krankenkasse darf einen Ehepartner aus der kostenlosen Familienversicherung ausschließen, wenn dieser eigenes Einkommen aus einer Abfindung oder privaten Rente erhält. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, muss sowohl eine in monatlichen Raten gezahlte Abfindung als auch eine private Rentenzahlung als eigenes Einkommen angerechnet werden. AZ.: B 12 KR 30/04 R, B 12 KR 12/05 R

Artikel vom 31.01.2006