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Die Zunge bleibt ausgestreckt


Arnsberg (dpa). Ein 32-jähriger Sauerländer darf seine umstrittenen Pässe mit Fotos, auf denen er die Zunge herausstreckt, bis 2008 behalten. Vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg einigten sich der Kameramann und die Stadt am Freitag darauf, dass er die Dokumente dann freiwillig abgibt, obwohl diese noch bis 2010 und 2012 gültig sind. Zuvor hatte die Stadt nach Intervention der Innenministerien in Berlin und Düsseldorf die sofortige Einziehung der Papiere angeordnet. Dagegen hatte der Arnsberger geklagt.
Seit vielen Jahren schon pflegt der Mann seinen »Spleen«: Auf all seinen Ausweisen zeigt der Arnsberger seine Zunge. Auch auf beruflichen Akkreditierungspapieren - etwa für den Papst-Besuch in Köln oder den EU-Gipfel in Brüssel - kehrt der Kameramann das Innere seines Mundes nach außen. Einige Ausweise legte er nun dem Gericht vor.
Die Stadtverwaltung hatte die Papiere eingefordert, weil die Bilder »ungeeignet« seien. Einen neuen Pass mit einem solchen Foto werde es nicht mehr geben, denn seit 1. November gelten genaue Vorschriften für Passbilder.
Das Argument der Stadt »So was macht man nicht« wollte der 32-Jährige nicht gelten lassen. Die Frage sei doch, ob man ihn anhand der Bilder identifizieren könne. Der Richter schlug nun den Vergleich vor, der 32-Jährige akzeptierte das Angebot des Gerichts.

Artikel vom 28.01.2006