Bremen (dpa). Zwei Arbeitslose sind mit dem Versuch gescheitert, höhere Hartz IV-Leistungen einzuklagen. Das Bremer Verwaltungsgericht wies die Klagen ab. Durch die Arbeitslosengeld-II-Zahlungen von 345 Euro im Monat seien die Mindeststandards gerade noch gewährleistet, urteilte das Gericht. Die Kläger hatten vorgetragen, die Leistungen nach Hartz IV reichten nicht aus, um ein würdevolles Leben zu führen.