27.01.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Immobilien: Hoffnung für Anleger


Karlsruhe (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte geprellter Anleger gestärkt, die ihr Geld in marode Immobilienfonds gesteckt haben. Nach einem gestern veröffentlichten Urteil können solche Anleger sich künftig leichter von Anteilen wie auch von den dafür aufgenommenen Krediten lösen, wenn ein Fondsvermittler sowohl die Geldanlage als auch das Darlehen an der Haustür angebahnt hat. Ist der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden, kann er das Geschäft auch noch nach Jahren rückgängig machen. Damit gab der BGH Anlegern Recht, die 50000 Mark (heute 25560 Euro) in einen Immobilienfonds investiert und dafür einen Kredit aufgenommen hatten. Der Fonds ging pleite und die Bank verlangte von den Anlegern Rückzahlung der Darlehen von 28000 Euro. Laut BGH haben die Anleger das Geschäft aber wirksam widerrufen, so dass sie lediglich den Fondsanteil an die Bank herausgeben müssen. AZ: II 327/04

Artikel vom 27.01.2006