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Grabmal darf gepfändet werden


Karlsruhe (dpa). Auch der Friedhof ist für Gerichtsvollzieher nicht tabu - laut Bundesgerichtshof darf ein nicht bezahltes Grabmal gepfändet werden. Das Karlsruher Gericht gab einem Steinmetzbetrieb Recht, der für 1100 Euro ein Urnengrabmal angefertigt und aufgestellt hatte. Die Auftraggeber weigerten sich, die Rechnung zu bezahlen. Darauf ließ der Handwerker das Grabmal pfänden. Az: VII ZB 48/05

Artikel vom 27.01.2006