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Mautdaten nutzen
für Strafverfolgung


Goslar (dpa). Generalbundesanwalt Kay Nehm will die Aufzeichnungen aus dem Lkw-Mautsystems zur Verfolgung von Unfallflüchtigen und anderen Verkehrsstraftätern auswerten. Bei der Eröffnung des 44. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar forderte Nehm gestern eine »begrenzte und formal klar geregelte Öffnung des Mautsystems«. Es sei Unfallopfern oder Hinterbliebenen nur schwer zu erklären, dass die im System gesammelten Daten zwar in Bußgeldverfahren gegen Mautpreller verwertet werden dürfen, bei der Strafverfolgung jedoch nicht. Seite 4: Kommentar

Artikel vom 27.01.2006