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Flugplatzstreit: Stadt bekräftigt Position

Oberbürgermeister gibt im Ausschuss schriftliche Stellungnahme ab


Senne (sw). Die Stadt Bielefeld stützt die aktuell gültige luftrechtliche Genehmigung am Flugplatz Windelsbleiche, wonach Maschinen, die nicht der europäischen Sicherheitsvorschrift JAR-OPS 1 unterliegen, die Start- und Landebahnverlängerung nicht nutzen dürfen. Dies teilte Oberbürgermeister Eberhard David in einer schriftlichen Stellungnahme mit, die während der Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses verteilt wurde. JAR-OPS 1 unterliegen die größeren Maschinen, die für den gewerblichen Luftverkehr eingesetzt werden. Der Oberbürgermeister stellte sich damit erneut hinter den Beschluss des Rates der Stadt Bielefeld, der am 30. Januar 2003 entschieden hatte, dass die Start-/Landebahn nur für die Flugzeuge nach JAR-OPS 1 und, »bei zukünftiger Rechtskraft«, nach JAR-OPS 2 verlängert werden soll. Unter JAR-OPS 2 - diese europäische Sicherheitsbestimmung ist in Vorbereitung - werden die größeren Maschinen im nicht-gewerblichen Verkehr fallen.
In der Stellungnahme heißt es darüber hinaus, dass die Bezirksregierung Münster mit Verfügung vom 10. Oktober 2005 die Betriebsaufnahme der verlängerten Start- und Landebahn mit Befeuerung und PAPI-Anlage (Gleitwinkelanzeige) gestattet habe. Bedingung sei neben der Begrenzung auf die größeren, gewerblichen Maschinen, dass Wendevorgänge von Flugzeugen auf den befestigten Streifen beziehungsweise Wendeflächen »mit äußerster Sorgfalt und mit der mindestmöglichen Triebwerksleistung« stattfinden. Gegen die Verfügung vom Oktober hat die Flughafen Bielefeld GmbH Widerspruch eingelegt, über den noch nicht entschieden ist.

Artikel vom 26.01.2006