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Time Warner muss Anleger entschädigen


Jena (dpa). Wer zwischen Januar 1999 und Januar 2001 mit AOL-Aktien und dann bis August 2002 mit Papieren von Time Warner gehandelt und Verluste gemacht hat, kann Schadensersatz geltend machen. Darauf weist der Deutsche Verbraucherschutzring in Jena hin und hält für die Betroffenen das nötige Formular bereit (Telefon: 03641/353504). Vor der Fusion 2002 sei der Börsenkurs von AOL durch Falschinformationen nach oben getrieben worden. Time Warner müsse nun Anlegern auch aus Deutschland 2,65 Milliarden US-Dollar zahlen.

Artikel vom 26.01.2006