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Stiefmutter erhält Pflichtanteil

Telefonaktion: Vorweg genommene Erbfolge hilft Steuern sparen

Bielefeld (WB/ef). Das Thema ist zu ernst, um es »auf später« zu verschieben. Wer etwas zu vererben hat, sollte sich frühzeitig um ein Testament kümmern und sich nach Freibeträgen erkundigen. Bei der Telefonaktion dieser Zeitung beantworteten die vier Experten vom Paderborner Erbrechtsforum e.V. pausenlos Fragen der Leser.

Ich habe drei Kinder, die zu gleichen Teilen erben sollen. Wie hoch ist der Freibetrag? Für jedes Ihrer drei Kinder gilt ein Freibetrag von 205000 Euro. Steuern würden also nur dann fällig, wenn das Vermögen größer als 615000 Euro ist.

Wie hoch ist überhaupt der generelle Freibetrag? Bei Ehegatten gilt ein genereller Freibetrag in Höhe von 307000 Euro. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256000 Euro sowie gegebenenfalls ein Zugewinnausgleich. Das heißt: Der Fiskus geht bis zu dieser Vermögensgrenze leer aus.

Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch der Erben?Das Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Nehmen wir als Beispiel ein Ehepaar mit zwei Kindern: Verstirbt einer der Ehegatten, beträgt das gesetzliche Erbrecht die Hälfte des Vermögens, der Pflichtteil ein Viertel. Die beiden Kinder erhalten je ein Viertel als gesetzlichen Erbteil, der Pflichtteil beträgt daher je Kind ein Achtel des Erbes.

Wie kann man ein Pflichtteilsanspruch ausschließen? Das geht nur, wenn Erblasser und Erbe vertraglich einen Pflichteilsverzichtsvertrag abschließen. Ansonsten gilt: Der Pflichtteil ist in bar zu erfüllen und sofort fällig. Das kann insbesondere Unternehmen in große Schwierigkeiten bringen. Es gibt jedoch verschiedene Strategien, die Pflichtteilsgefahren abzumildern.

Nach meiner Mutter ist nun auch mein Vater gestorben und hat mich zum Alleinerben eingesetzt. Ich habe aber noch eine Stiefmutter. Was bekommt sie? Macht die Stiefmutter ihren Pflichtteil geltend, erhält sie einen Zahlungsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also ein Viertel des Vermögens.

Meine Eltern sind Unternehmer. Zudem haben wir Immobilien. Es ist also viel Vermögen da. Was sollte man beim Thema Erben beachten? Wichtig ist, dass keine Erbengemeinschaft entsteht, da diese bereits auf eine Auseinandersetzung ausgelegt ist. Des Weiteren muss zwingend das Testament mit dem Gesellschaftervertrag und dem Ehevertrag abgestimmt werden. Planungssicherheit für das Unternehmen erhält man durch eine vorweg genommene Erbfolge. Dadurch kann man den Juniorchef oder die Juniorchefin an die Aufgabe im Betrieb heranführen.

Unser Sohn ist arbeitslos und Harz-IV-Emfänger. Was passiert, wenn wir ihm unser Haus vererben? Kommt auf die Größe des Hauses an. Bis 130 Quadratmeter Wohnfläche und 500 Quadratmeter Grundstück gilt das Erbe als Schonvermögen. Ist das Haus aber größer, droht Ihrem Sohn eine Versagung der Sozialleistungen bis zum Vermögensverbrauch.

Ich bin Einzelkind. Meine Eltern sind vermögend. Was sollte man beachten? Eine vorweg genommene Erbfolge wäre sinnvoll. Ihre Eltern sollten Sie und auch die Enkelkinder darin abgesichert einbeziehen. So kann man Freibeträge mehrfach ausnutzen und spart Steuern. Freibeträge kann man alle im Zehn-Jahres-Rhythmus nutzen.
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Artikel vom 26.01.2006