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Reifenplatzer: Chef
muss nicht haften


Düsseldorf (dpa). Ein Arbeitnehmer ist bei einer Dienstfahrt mit seinem Privatwagen für den Zustand des Autos selbst verantwortlich. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf gestern entschieden. Im konkreten Fall hatte eine Lackiererin auf der Rückfahrt von einem Arbeitseinsatz einen Unfall erlitten, weil ein schadhafter Reifen an ihrem Auto geplatzt war. Die Frau hatte daraufhin Schadenersatz von ihrem Arbeitgeber eingefordert, weil es sich um eine Dienstfahrt gehandelt hatte.Az.: 14 Sa 823/05

Artikel vom 26.01.2006