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Auslieferung Deutscher geregelt

Kabinett verabschiedet neuen Gesetzentwurf zum EU-Haftbefehl

Berlin (dpa). Mit einem neuen Gesetz für den EU-Haftbefehl sollen deutsche Straftäter künftig unter bestimmten Voraussetzungen an Staaten innerhalb der Europäischen Union ausgeliefert werden können.
Der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegte und gestern vom Kabinett beschlossene Entwurf kommt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach, das im Juli 2005 das alte Gesetz kassiert hatte. Der neue Entwurf, der jetzt vom Bundesrat und Bundestag beraten wird, regelt auch die Auslieferung von in Deutschland festgenommenen ausländischen Straftätern.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) verlangte bereits eine Nachbesserung, weil die Zypries-Vorlage Deutsche nicht im erforderlichen Umfang vor Auslieferung schütze.
Der Zypries-Entwurf übernimmt bei der Auslieferung Deutscher das von Karlsruhe geforderte Prüfprogramm. Die Sonderregelung für Deutsche gilt zudem auch für Ausländer, die hier legal mit einem deutschen Familienangehörigen oder Partner in einer Lebensgemeinschaft leben.
Grundsätzlich unzulässig ist eine Auslieferung Deutscher bei Straftaten mit einem maßgeblichen Inlandsbezug. Dies wäre etwa der Fall, wenn ein Deutscher am PC aus seiner heimischen Wohnung betrügerisch Waren im Internet versteigert und von 50 Geschädigten nur einer im Ausland wohnt. Zulässig ist eine Auslieferung bei einem maßgeblichen Bezug zu dem Land, das die Auslieferung begehrt. So könnte ein Deutscher, der in Frankreich einen Franzosen ermordet hat, ausgeliefert werden. In Fällen, bei denen kein maßgeblicher Bezug zum Inland oder zum Ausland festgestellt werden kann, ist die Auslieferung nur zulässig, wenn die Tat in beiden Ländern strafbar ist und kein schutzwürdiges Interesse des Verfolgten vorliegt.

Artikel vom 26.01.2006