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Unis erhalten mehr Autonomie

Pinkwart erläutert Eckpunkte des geplanten Hochschulfreiheitsgesetzes

Von Dirk Schröder
und Sabine Schulze
Düsseldorf/Bielefeld/Paderborn (WB). Das geplante Hochschulfreiheitsgesetz, das den Universitäten in NRW umfassende Freiheiten in ihrer Forschung sowie Personal- und Finanzpolitik bringen soll, ist von den Universitäten in Ostwestfalen-Lippe im Grundsatz begrüßt worden.

»Die Richtung stimmt. Vieles entspricht dem, was wir wollen«, kommentiert der Bielefelder Universitätsrektor Professor Dieter Timmermann. »Er bedeutet mehr Freiheit und mehr Verantwortung.« Da der Wettbewerb unter den Hochschulen intensiver werde, seien andere Strukturen, die ein schnelleres Entscheiden ermöglichten, nötig. Der Abschied vom Haushaltsrecht bedeute deutlich mehr Spielraum. Es schwele allerdings bei den Beschäftigten, deren Dienstherr künftig nicht mehr das Land, sondern die Universitäten sein sollen, weiß der Rektor. »Sie sind verunsichert.«
Ähnlich äußerte sich Professor Nikolaus Risch, Rektor der Universität Paderborn. Man habe seit langem mehr Autonomie für die Hochschulen gefordert. Dass sich der Staat aus der Detailsteuerung zurückziehe, sei eine gute Entwicklung, die die Universitäten stärke.
Risch machte aber auch deutlich, dass mit vielen akademischen Strukturen gebrochen werde. Der Rektor sagte voraus: »Dieses wird sehr kontrovers diskutiert werden. Risch nannte als Beispiel den geplanten Hochschulrat. Dies neue Kontrollgremium, eine Art Aufsichtsrat, erhalte erhebliche Befugnisse. Beispielsweise wähle dies Gremium den Rektor und nicht mehr der Senat der Universität. Rischs Fazit: »Einher mit dem Autonomiebemühungen geht ein Bruch mit akademischen Traditionen.«
Nach den Vorstellungen des nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministers Andreas Pinkwart (FDP) dürfen die Hochschulen in NRW künftig eigene Unternehmen gründen oder sich an Unternehmen mit Wissenschaftsbezug beteiligen. Schlecht wirtschaftende Hochschulen könnten allerdings auch Pleite gehen.
Nach den Worten Pinkwarts läutete die NRW-Regierung gestern mit der Billigung der Eckpunkte des Hochschulfreiheitsgesetzes eine neue Ära in der Hochschulpolitik ein. »Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, hat Nordrhein-Westfalen das mit weitem Abstand freiheitlichste Hochschulrecht aller Bundesländer.« Das Gesetz soll im Herbst beschlossen und zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Pinkwart nannte gestern drei Bereiche, die den Kernpunkt der Reform ausmachen:
l Die Hochschulen werden als Körperschaften des öffentlichen Rechts verselbstständigt, sind künftig keine staatlichen Einrichtungen mehr. Damit werden sie aus dem staatlichen Weisungsrecht gelöst. Sie erhalten weit reichende Kompetenzen und die Verantwortung für Finanz-, Personal- und Organisatzionsentscheidungen.
l Es werden in den Hochschulen neue Leitungsstrukturen geschaffen mit klarer Aufgabenverteilung zwischen Hochschulleitung und hochschuklinterner Selbstverantwortung.
l Die Hochschulen werden ihre eigene Strategie- und Entwicklungsplanung vornehmen können.

Artikel vom 26.01.2006