26.01.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Zwei Fahrerfluchten
und völlig uneinsichtig

Geldstrafe: Mazedonier (71) erneut verurteilt

Bielefeld (uko). Fast schon »notorisch und uneinsichtig« ist ein 71-jähriger Mazedonier, der nun zum zweiten Mal wegen Fahrerflucht verurteilt worden ist: Das Amtsgericht setzte Mittwoch eine Geldstrafe von 1 400 Euro fest. Der Mann erhielt auch eine einjährige Führerscheinsperre.

Der Schlosser Salem E. (36) aus Halle staunte bei seiner Rückkehr zum Parkplatz des Johannisberges nicht schlecht: Sein Golf, den er erst eine Viertelstunde vorher dort abgestellt hatte, war vorn links beschädigt. Hinter einem Scheibenwischer klemmte ein Zettel, darauf war ein Autokennzeichen notiert.
Die Ermittlungen der Polizei führten zu dem Mazedonier Adem N. Der 71-Jährige leugnete auch nicht, zur fraglichen Zeit mit seinem Mercedes-Transporter auf dem Parkplatz gefahren zu sein. Auch habe er den Wagen des Schlossers leicht angestoßen.
Diese Geschichte wiederholte der wegen Fahrerflucht angeklagte Rentner nun vor dem Amtsgericht, hatte indes schier unglaubliche Entschuldigungen parat. Erstens: Der Schaden sei »nur ganz klein« gewesen, ließ der Bielefelder eine Dolmetscherin erklären. Zweitens: Auf dem Zettel habe er doch seine Telefonnummer notiert, sei dann erst weggefahren. Drittens: Ein Ehepaar, das den Vorfall beobachtet habe, habe ihn seinerzeit entlastet; der Schaden, hätten die Zeugen gesagt, sei nicht so schlimm, er könne ruhig seines Weges ziehen. - In der Tat hatte der Schlosser an seinem VW Golf einen Sachschaden in Höhe von 924 Euro reklamiert, die Versicherung des Mazedoniers hatte den Betrag auch beglichen.
Amtsrichterin Ingrid Maatmann und Amtsanwältin Birgit Korn verfolgten gestern fassungslos die Uneinsichtigkeit des alten Mannes, der sein Verhalten für rechtens erklärte. Bereits im Januar 2004 war Adem N. jedoch wegen einer Fahrerflucht verurteilt worden. Seinerzeit hatte er eine Geldstrafe von 750 Euro erhalten. Eine Sperre zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis war damals mit sieben Monaten noch moderat ausgefallen.
»Sie können hier nicht durch die Gegend fahren, anderes Eigentum beschädigen und dann flüchten«, wetterte Ingrid Maatmann gestern. Wer so naiv sei, »darf in Deutschland kein Auto fahren«, sagte sie obendrein. Exakt nach dem Strafantrag der Amtsanwältin verurteilte die Amtsrichterin den Mazedonier zu 1 400 Euro Geldstrafe. Eine weitere Führerscheinsperre fiel mit einem Jahr entsprechend aus. - Zur Überraschung beider Juristinnen gab der Rentner seinen Führerschein gestern noch am Ende des Prozesses zu den Akten und akzeptierte das Urteil. Seine einzige Sorge: Wann er denn den »Schein« zurückbekomme. Ingrid Maatmann: »Ob Sie den wiederkriegen, ist fraglich . . .«

Artikel vom 26.01.2006