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Stadt und Gericht
streiten wegen Schöffin

Laienrichterin: Mangelnde Deutschkenntnisse


Bielefeld (WB/uko) Mit einem Eklat begann am Dienstag die Verhandlung gegen einen Heroindealer vor dem Landgericht. Eine türkischstämmige Schöffin weigerte sich, ihr Kopftuch abzunehmen. Die Laienrichterin wurde sofort ausgetauscht. Dass die Frau auch nur über mangelnde Deutschkenntnisse verfügt, wird nun der Stadt Bielefeld als Kontrollinstanz für Schöffen zur Last gelegt.
Für die Bestellung von Schöffen gibt es für jede Amtsperiode - die derzeitige hat am 1. Januar 2005 begonnen - einen klaren Rahmen. Vorschläge für die Laienrichter können Parteien, Verbände, Gewerkschaften und Kirchen machen; Privatpersonen können sich zudem selbst vorschlagen. Die Vorschlagslisten werden bei den Kommunen geführt. Zustimmen muss zunächst die jeweilige Bezirksvertretung - im Fall der abgelehnten Schöffin Sezgin K. war das Schildescher »Ortsparlament« zuständig -, dann der Rat. Danach entscheidet der Schöffenwahlaussschuss unter Vorsitz eines Amtsrichters über die endgültige Schöffenliste.
Eine Sprecherin der Verwaltung der Stadt Bielefeld wies gestern jegliche Verantwortung für eine mangelnde Sprachprüfung der Schöffin ab. Laut Gerichtsverfassungsgesetz würden nur Alter - mindestens 25, höchstens 70 Jahre -, Berufe oder Wohnort geprüft, nicht allerdings die Deutschkenntnisse.
Das zuständige Amtsgericht Bielefeld schob die Verantwortung allerdings postwendend zurück- Nach einer Verfügung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. August 1998 habe die Kommune diese Kontrollinstanz, denn: »Die Gemeinden haben bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sorgfältig zu prüfen, ob die Person für das Amt geeignet ist.« Seite OWL

Artikel vom 25.01.2006