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Straftäter ohne
Anspruch auf Geld


Düsseldorf (dpa). Wer sich als Straftäter verletzt, kann von seiner Unfallversicherung kein Geld fordern. Mit dieser Begründung hat das OLG Hamm den Antrag eines Mannes auf Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen seine Versicherung zurückgewiesen. Er hatte sich bei dem Versuch, ein Haus in die Luft zu jagen, verletzt und von der Unfallversicherung Geld verlangt. Az.: 20 W 31/05

Artikel vom 25.01.2006