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SWG erhalten Zuschlag für Linie 43

Gegen zwei Mitbewerber durchgesetzt -ĂŠAngebot wird ausgeweitet

Kreis Gütersloh (WB). Die Stadtwerke Gütersloh (SWG) haben den Zuschlag für den Verkehr auf der Buslinie 43 von Werther über Halle und Gütersloh nach Rheda-Wiedenbrück erhalten. Diese Entscheidung hat der Kreisausschuss am Montag getroffen.

Der VerkehrsVerbund OstWestfalenLippe (VVOWL) hatte im November und Dezember vergangenen Jahres die Betriebsleistungen europaweit ausgeschrieben. Insgesamt fünf Unternehmen bekundeten nach Angaben der Kreisverwaltung Interesse an der Ausschreibung, drei gaben ein Angebot ab.
»Anders als bei der vorherigen Ausschreibung der Linie 43 wurde diesmal ein fester Zuschussbetrag vorgegeben, und der vom Kreis erstellte Nahverkehrsplan, als planerische Vorgabe gestellt, ermöglichte den Bietern mehr Handlungsspielräume als bei der ersten Ausschreibung«, so der Kreis. »Die Ermittlung des günstigsten Angebots im Wettbewerb ist für den Kreis als öffentlichen Auftraggeber selbstverständlich. Was bei öffentlichen Aufträgen beispielsweise im Straßenbau Tagesgeschäft ist, kann aus Sicht des Kreises im ÖPNV nicht anders gehandhabt werden«, so Landrat Sven-Georg Adenauer. Adenauer zeigte sich zudem erfreut, dass der Kreis mit den Stadtwerken Gütersloh einen kompetenten Partner im regionalen Nahverkehr behalte.
Trotz eines von 150 000 auf 100 000 Euro gekürzten jährlichen Zuschussbetrags des Kreises würden die Fahrtmöglichkeiten zum Teil sogar erheblich ausgeweitet. Ab dem 10. Juni gibt es an allen Tagen in der Woche einen durchgängigen Stundentakt. Montags bis freitags wird das Fahrtenangebot abends um zwei Fahrten je Richtung erweitert. An Samstagen wird das Fahrtenangebot insgesamt verdoppelt, die Busse verkehren zukünftig nicht mehr wie bisher im Zweistundentakt, sondern im Stundentakt. Zusätzlich wird die Betriebszeit in den Abendstunden um eine Stunde verlängert. An Sonn- und Feiertagen wird die Anzahl der Fahrtmöglichkeiten durch die Einführung des Stundentaktes sogar verdreifacht.

Artikel vom 25.01.2006