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Streit um Hocker beendet

Nur Knoll darf berühmtes Bauhaus-Möbel herstellen

Düsseldorf (dpa). Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Vernichtung des berühmten Bauhaus-Hockers »B 9« durch die Firma tecta (Holzminden) angeordnet. Je nach Hersteller kostete der »B 9« zwischen 140 und 240 Euro.

Zudem untersagte der 20. Zivilsenat gestern der niedersächsischen Firma Produktion und Vertrieb des schlichten Stahlrohrmöbels. Die Firma Knoll International habe die älteren Rechte an der Design-Ikone des Bauhaus-Meisters Marcel Breuer (1902-1981). Das Gericht bestätigte damit das Urteil des Landgerichts und ließ keine Revision zu. Tecta muss Knoll zudem für entgangene Geschäfte seit August 2003 Schadenersatz zahlen.
Die Fragen internationalen Urheberrechts rund um das Kleinmöbel hatten die Justiz über mehrere Jahre hinweg beschäftigt. Dabei ging es um die lukrativen Lizenzen für Produktion und Vertrieb. Das Unternehmen Knoll International, das das 1925 von Breuer entworfene Modell unter dem Namen »Laccio« vertreibt, konnte einen Vertrag mit Marcel Breuer aus dem Jahr 1968 vorweisen.
Tecta aus Lauenförde hatte sich auf einen Lizenzvertrag mit dem Berliner Bauhaus Archiv berufen, der auf einer Vereinbarung mit der Witwe Breuers fußte. Tecta hatte den Streit selbst losgetreten und einen ostdeutschen Hersteller des Hockers verklagt. Vor mehreren Jahren siegten die Niedersachsen in zweiter Instanz gegen die Firma »L. & C. Stendal«, die sich auf Lizenzen des Bauhauses in Dessau berufen hatte. Danach war tecta auch bei Knoll vorstellig geworden. Das italienisch-deutsche Unternehmen Knoll hatte aber den Spieß umgedreht und seinerseits tecta verklagt.
Als Bauhaus-Künstler Marcel Breuer seinen Hocker 1925 entwarf, soll er vom geschwungenen Lenker seines Fahrrads inspiriert gewesen sein. Az.: I-20 U 59/05

Artikel vom 25.01.2006