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Nun klagt Leo Kirch
auf Schadenersatz

BGH gibt gescheitertem Medienmogul Recht

Genugtuung: Leo Kirch siegt vor dem BGH.

Karlsruhe (dpa). Eine Überraschung hatte Gerd Nobbe doch noch parat. Zwar hatte der Senatsvorsitzende beim Bundesgerichtshof (BGH) schon in der Verhandlung am 6. Dezember durchblicken lassen, dass Leo Kirch im Rechtsstreit im der Deutschen Bank mit einem Teilerfolg rechnen konnte. Dass der Ex-Medienunternehmer nun aber auch seinen Intimfeind Rolf Breuer persönlich haftbar machen kann, dürfte Kirch tief befriedigt haben - schließlich lastet er dem einstigen Vorstandssprecher der Deutschen Bank an, seinem Konzern den Todesstoß versetzt zu haben.
Längst geht es in dem erbittert geführten Rechtsstreit um mehr als um Prozesstaktik und Paragrafen. Kirch scheint getrieben vom Zorn auf jenen Mann, der ihn - wie er es sieht - mit einem einzigen Satz in den Abgrund riss: »Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmitteln zur Verfügung zu stellen«, kommentierte Breuer in einem Fernseh-Interview am 4. Februar 2002 Kirchs Kreditwürdigkeit - mitten im Überlebenskampf der angeschlagenen KirchGruppe.
Seit gestern ist es nicht mehr so unwahrscheinlich, dass er dafür einen gewissen finanziellen Ausgleich durchsetzen kann - der freilich nie auch nur in die Nähe der von Kirchs Seite immer wieder kolportierten fünf Milliarden Euro Schaden aus dem Zusammenbruch des Konzerns kommen wird. Kirchs Anwälte müssen nachweisen, dass nicht die ohnehin marode Situation des Konzerns, sondern Breuers Äußerungen den Schaden verursachten.

Artikel vom 25.01.2006