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Zur Sache

Eine Bank ist für ihren Kunden da. Ihm soll sie erklären, was Sache und wie die Lage ist. Das öffentliche Interesse an einer drohenden Insolvenz ist zwar berechtigt. Befriedigt werden aber muss es von anderen. Hier gelten im Verhältnis zwischen Bank und Unternehmen ähnliche Schweigepflichten wie für den Arzt gegenüber seinem Patienten. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist insofern eine Selbstverständlichkeit. Bernhard Hertlein

Artikel vom 25.01.2006