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Millionen-Forderung ein
Signal gegen Korruption

Storck will von Ex-Einkaufsdirektor 1,1 Millionen Euro

Von Stefan Küppers
Halle (WB). Vor mehr als einem halben Jahr ist der ehemalige Einkaufsdirektor von Storck wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Jetzt fordert Storck von seinem ehemaligen leitenden Angestellten 1,17 Millionen Euro zurück.

Mit dieser Forderung gegen den 56-jährigen Ex-Direktor, der zuletzt ein stattliches Jahresgehalt von 175 000 Euro bezog, will Storck nach den Worten von Unternehmenssprecher Dr. Bernd Rößler bewusst ein Signal setzen: Korruption lohnt sich nicht. Wer erwischt wird, muss nicht nur mit strafrechtlichen Konsequenzen, sondern bei Storck eben auch mit schmerzhaften zivilrechtlichen Folgen rechnen. In das Urteil des Landgerichts Bielefeld waren lediglich nachgewiesene und auch eingestandene Lieferanten-Schmiergelder in Höhe von 482 000 Euro eingeflossen, die über fünf Jahre zusammen gekommen waren. In der Klage von Storck sind darüber hinaus auch mutmaßliche Schmiergelder enthalten, die bereits in den Jahren vor der Verjährung vom Einkaufsdirektor kassiert wurden.
Nach einem gescheiterten Gütetermin im vergangenen Herbst ist nunmehr die erste Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Herford für Freitag. 3. Februar, 11.45 Uhr angesetzt. Derweil wurde bekannt, dass sowohl Dieter M. als auch die Staatsanwaltschaft Bielefeld Revision gegen das Urteil eingereicht haben. Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Revision damit, dass das Gericht nicht für das gesamte Wohnhaus von M. in Enger-Pödinghausen den sogenannten Verfall angeordnet hat. Die Ehefrau von M., die eine Haushälfte besitzt, blieb vom Verfall an den Staat verschont. Die Staatsanwaltschaft hingegen argumentiert, dass der Großteil der Schmiergelder in Bau und luxuriöse Ausstattung des Hauses floss. Somit habe auch die Ehefrau, trotz Unwissenheit über die einzelnen Straftaten, mit ihrer Haushälfte von den Bestechungsgeldern profitiert.
Dieter M. hat unterdessen abermals seinen Anwalt gewechselt, es ist der dritte in dieser Sache. Er wird jetzt von einer Berliner Kanzlei vertreten. Der Haftbefehl ist gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Dem Vernehmen kann M. wegen des noch nicht rechtskräftigen Urteils für einen Nuss-Händler aus Berlin arbeiten. Es soll sich bei M.'s neuem Arbeitgeber um einen ehemaligen Storck-Lieferanten handeln, der wegen Schmiergeldzahlungen an M. als Zeuge vor Gericht stand.

Artikel vom 25.01.2006