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A 33-Pläne: Chance der
Gemeinde liegt im Detail

Anwalt Dr. Georg Hünnekens Donnerstag im Ausschuss

Von Annemarie Bluhm-Weinhold
Steinhagen (WB). Nicht die Fundamentalopposition, sondern das Streiten für eine Optimierung im Detail - das könnte und sollte die Strategie der Gemeinde bei ihren Forderungen an die A 33-Planungen sein. Das sagt jedenfalls der Rechtsanwalt der Gemeinde, Dr. Georg Hünnekens von der Kanzlei Baumeister in Münster.

An diesem Donnerstag, 26. Januar, ist er zu Gast im Haupt- und Finanzausschuss, der um 17.30 Uhr im Rathaus beginnt, und nimmt Stellung zum Stand des Planfeststellungsverfahrens, zum Ergebnis der Erörterung und zu den - aus Sicht der Gemeinde - neuralgischen Punkten wie Summenpegelbildung, Lärmschutz und Klagemöglichkeiten. Im Gespräch mit dem WESTFALEN-BLATT erläuterte er einige Punkte schon vorab. »Die Chancen der Gemeinde bestehen nicht darin, den Bau der Autobahn zu verhindern oder eine andere Trasse zu fordern«, sagt der Anwalt ganz deutlich. Vielmehr geht es um die Verbesserung des Lärmschutzes - etwa um die Erhöhung und Verlängerung von Wänden und Wällen, um die Qualifizierung von Ansiedlungen im Außenbereich zu Wohngebieten - wichtig für deren lärmschutztechnische Ausstattung. »Das sind ganz handfeste Punkte auf die man sich konzentrieren sollte«, empfiehlt der Anwalt.
Und eine Einhausung oder ein Trog? Sicherlich wünschenswert, aber rechtlich wohl auch nicht zwingend geboten. Zwar beriefen sich die Planer immer auf das gesetzliche Maß beim Lärmschutz, aber es sei auch nicht unzulässig, mehr zu tun, so Hünnekens. »Doch in der Abwägung spielen dann etwa auch die Kosten und Aspekte wie Grundwasserstände eine Rolle. Es müssen alle Positionen in einen vernünftigen Ausgleich gebracht werden«, meint er weiter.
Ein besonderes Problem, das am Donnerstag auf jeden Fall zur Sprache kommen wird: die Summenpegel. Die Gemeinde hatte gefordert, diese zu bilden, also nicht nur den Lärm der neuen Straße zur Berechnung, sondern auch den Lärm, den die vorhandenen Straßen verursachen, etwa die Bielefelder Straße, einzubeziehen, um so Verbesserungen im Lärmschutz erreichen zu können. Die Planer hatten - nicht unerwartet - abgelehnt und sich auf ein entsprechendes Leiturteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1996 berufen. »Das hat das Gericht damals aus der Lärmschutzverordnung abgeleitet, gerade auch um die öffentlichen Planungsträger finanziell nicht zu überlasten«, erklärt Georg Hünnekens.
Möglicherweise gibt es aber doch Chancen, an der Regelung noch zu rütteln. Und die bietet die EU-Umgebungslärmrichtlinie, die seit Juni vergangenen Jahres sogar über das Bundesemissionsschutzgesetz in deutsches Recht eingearbeitet ist und die Erarbeitung von Lärmminderungsplänen für besonders belastete Gebiete vorsieht. Nur: Praktisch umgesetzt ist da noch nichts - und da führt das Ganze wieder auf unsicheres Terrain. Denn bisher ist noch nicht klar, welche Behörde in Nordrhein-Westfalen zuständig sein wird. »Das ist typisch EU, eine Richtlinie zu erlassen, die auf lange Sicht angelegt ist. Einen konkreten Auftrag an die Straßenbauverwaltung, etwa andere Richtwerte anzulegen, gibt es nicht«, führt der Jurist aus: »Für unser Verfahren ergibt sich also keine unmittelbare Ableitung, Summenpegel einzubeziehen.«

Artikel vom 25.01.2006