25.01.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

18-jähriger Drogenhändler
zückte Pistole und schlug zu

Lüchtringer zu neun Monaten Jugendhaft auf Bewährung verurteilt

Von Julia Specht
Höxter / Lüchtringen (WB). Mal verkauft er Drogen, mal bedroht er seine Mitmenschen mit einer Pistole. Für seine Taten wurde gestern ein 18-Jähriger aus Lüchtringen vom Amtsgericht Höxter zur Verantwortung gezogen. Neun Monate Jugendhaft lautete das Urteil. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der Lüchtringer hat zwischen März 2004 und April 2005 in zwölf Fällen Ecstasy und Amphetamine verkauft. Darüber hinaus hat er im November des vergangenen Jahres einen Mann mit einer Pistole bedroht und ein anderes Opfer ins Gesicht geschlagen. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, eine Frau im Juli 2005 beleidigt zu haben, nachdem er reichlich Alkohol getrunken hatte.
Der Angeklagte musste sich in den vergangenen drei Jahren bereits mehrmals vor Gericht verantworten. Der Lüchtringer gab zu, Drogen verkauft und selbst konsumiert zu haben. Seine Lieferanten wollte er nicht verraten. Der Verteidiger fügte hinzu: »Er hat große Angst, dass ihm aus dem Milieu heraus etwas passieren könnte.« Als Begründung der Vorfälle erklärte der 18-Jährige: »Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe. Durch die Drogen war ich ein anderer Mensch.«
Der Lüchtringer gab auch zu, einen Mann mit seiner Pistole bedroht zu haben. Allerdings sei die Waffe nicht geladen gewesen. Die Pistole habe nur zur Abschreckung dienen sollen. Der Beschuldigte zeigte sich damit einverstanden, dass die Schreckschusspistole eingezogen wird.
Der Lüchtringer befindet sich seit drei Wochen in ärztlicher Behandlung wegen seines Alkoholproblems. »Ich nehme zur Zeit keine Drogen und habe den Freundeskreis gewechselt«, erklärte er und fügte hinzu: »Ich hoffe, dass ich das letzte Mal vor Gericht bin.«
Diese Hoffnung teilte auch Richter Dr. Andreas Hohendorf. Er verurteilte den Angeklagten zu neun Monaten Jugendhaft. Die Strafe wurde zu einer Bewährungszeit von drei Jahren ausgesetzt. Außerdem muss der Mann 150 Stunden soziale Dienste verrichten. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

Artikel vom 25.01.2006