25.01.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

»Rinne« für Sehbehinderte freihalten


Zu der Berichterstattung über Ausstellungsschilder in der Altstadt schreibt ein Leser:

Die Bemühungen sehbehinderter und blinder Menschen um eine barrierefreie, DIN-gerecht gestaltete Fußgängerzone blieben leider von der Stadt Bielefeld weitestgehend unberücksichtigt; absoluten Vorrang hatten ästhetische Gesichtspunkte.
Als einzige taktile Orientierungshilfe für blinde Menschen verblieb die Kante der ursprünglich geplanten wasserführenden Gosse, und dies ohne visuellen Kontrast und zudem mit einer Stolpergefahr. Endgültig unbenutzbar wurde diese kleine Leitlinie dadurch, dass sie zugestellt wird mit Werbetafeln und anderen Hindernissen. Jüngst wurde diskutiert, diese Schilder dort zu verbieten, aber wiederum nur aus so genannten ästhetischen Gründen, und nach den neuesten Presseberichten scheint die Lobby der Kaufmannschaft dieses angedachte Verbot stark aufzuweichen.
Die Bielefelder Sehbehinderten- und Blinden-Organisationen bitten die Stadt Bielefeld eindringlich darum, das Freihalten dieser »Rinne« nachhaltig durchzusetzen, auch ggf. durch Bußgelder, um für Blinde dieses Minimum an Orientierungshilfe zu erhalten.
DR. KONRAD GERULL
Regionalgruppe Bielefeld der Pro Retina Deutschland e.V.
Bielefeld

Artikel vom 25.01.2006