24.01.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Notorischer Parksünder
muss Führerschein abgeben

Gericht: 27 Verstöße beim Autofahren sind genug


Detmold (WB/lnw). Notorische Parksünder müssen ihre Ignoranz im Extremfall auch mit dem Entzug des Führerscheines bezahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster klargestellt.
Im konkreten Fall hatte ein Mann aus Detmold 27 Mal binnen zwei Jahren falsch geparkt und dafür jeweils ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg erhalten. Als er seinen Führerschein abgeben sollte, klagte er auf vorläufigen Rechtsschutz - vergebens.
Der 39-Jährige hatte nach Angaben eines Gerichtssprechers zwischen Oktober 2003 und September 2005 immer wieder falsch geparkt. Nach diversen Verstößen nahm er an einer Schulung teil, um die Punktzahl in der Flensburger Verkehrssünderkartei zu reduzieren. Doch der Unterricht fruchtete nicht. Im Gegenteil: Zu den Parksünden kamen auch noch Geschwindigkeitsüberschreitungen hinzu. Nach insgesamt 27 Verstößen schritt der Kreis Lippe ein und forderte innerhalb von drei Tagen die Abgabe des Führerscheines wegen des vollen Punktekontos.
Der Mann legte Widerspruch ein und beantragte eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Minden. Das Gericht lehnte jedoch ab, genauso wie die zweite Instanz jetzt in Münster. Der Entzug des Führerscheins sei offensichtlich rechtmäßig. Die Hartnäckigkeit, mit der der Mann gegen Parkvorschriften verstoßen habe, spreche außerdem gegen ihn. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Münster ist unanfechtbar. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht jedoch noch aus. Az.: 16 B 2137/05

Artikel vom 24.01.2006