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Levkes Mörder:
Urteil bleibt


Karlsruhe (dpa). Die lebenslange Haftstrafe gegen den Mörder der Kinder Levke und Felix aus Cuxhaven und Neu Ebersdorf aus Niedersachsen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des angeklagten Marc Hoffmann (32). In der Begründung des Revisionsantrags hatten die Verteidiger Hoffmanns moniert, das Gericht habe die Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht ausreichend geprüft. Das Landgericht Stade hatte den arbeitslosen Installateur aus Bremerhaven im Juni 2005 zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilt und die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Damit ist ausgeschlossen, dass der Mann bereits nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen wird. Der geständige Mörder hatte die Kinder 2004 im Abstand eines halben Jahres in sein Auto gelockt und sexuell missbraucht. Die acht Jahre alte Levke erdrosselte er mit einem Kabelbinder, den neunjährigen Felix erwürgte er mit bloßen Händen. Az: 3 StR 405/05

Artikel vom 24.01.2006