Frankfurt/Main (dpa). Die Staatsanwaltschaften in Stuttgart und Frankfurt am Main streiten über die Zuständigkeit im Ermittlungsverfahren gegen DaimlerChrysler-Aufsichtsratschef Hilmar Kopper. Die Frankfurter Behörde schickte die Akten nach Stuttgart zurück, da mögliche Taten dort begangen worden seien. In Stuttgart will man die Begründung der Frankfurter Kollegen prüfen.