25.01.2006
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Die Gläubiger werden aufgefordert:
a)
b)
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) in EURO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 28. 2. 2006
Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Gläubigerversammlungen:
1.
am: Dienstag, 11. 4. 2006, 11.00 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die
in den §§ 66, 100, 149, 157, 160, 162, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten;
2.
am: Dienstag, 11. 4. 2006, 11.00 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, eine Gläubigerversammlung zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Beschlussfassung über die in den §§ 157, 160-163 InsO bezeichneten Angelegenheiten.
Darmstadt, 20. 1. 2006
Artikel vom 25.01.2006