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NRW-Rückzieher
bei Schulwahl

Eltern behalten Vorschlagsrecht

Düsseldorf (dpa). In Nordrhein-Westfalen können Eltern Eltern auch künftig grundsätzlich die weiterführende Schule ihres Kindes selbst bestimmen. Das sieht der Entwurf für das neue Schulgesetz vor, den das Kabinett gebilligt hat.Barbara Sommer: Elternrecht bleibt gewahrt.

Die schwarz-gelbe Koalition reagiert mit dieser Regelung auf massive Proteste gegen eine weitergehende Schwächung der Elternrechte. Nur wenn ein Viertklässler sich nach einem dreitägigen Prognose-Unterricht als »offensichtlich« ungeeignet für die gewählte Schulform erweist, kann eine Aufnahme des Schülers verwehrt werden. Das neue Verfahren stärke die Verbindlichkeit des Grundschulgutachtens, sagte Schulministerin Barbara Sommer (CDU). Der Klassenlehrer trage mit seiner Prognose eine große Verantwortung für eine lebenswichtige Entscheidung. Immerhin erreichten in NRW 36 000 Kinder pro Jahr nicht das Klassenziel. Sie erwarte aber nicht, dass die Zahl der Gymnasialkinder durch das neue Prognose-Verfahren rückläufig sein werde.
Erstmals werde schließlich das Recht der Schüler auf individuelle Förderung gesetzlich verankert. Die Leitlinien des neuen Schulgesetzes seien permanente Durchlässigkeit zwischen den Schulformen nach dem Motto: »Keiner darf verloren gehen.«
Die Novelle bringt weitere Neuerungen mit sich. So sollen ab Januar 2007 alle Kinder zwei Jahre vor der Einschulung auf ihre Sprachkenntnisse getestet werden. Das Einschulungsalter wird vom Schuljahr 2007/2008 an auf fünf Jahre vorgezogen.
Den Schulgesetzentwurf betrachtet die Lehrergewerkschaft VBE als Diskussionsgrundlage. VBE-Chef Udo Beckmann sagte, über den Entwurf dürfe nicht das letzte Wort gesprochen sein. Der Ministerpräsident habe seine Offenheit für weitere Diskussionen bekräftigt. An dieser Aussage werde der VBE die Landesregierung messen.

Artikel vom 25.01.2006