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Zweitehefrau ohne
Aufenthaltsrecht


Lüneburg (dpa). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat einer Libanesin das Aufenthaltsrecht verweigert, die mit ihrem Sohn in Salzgitter als Zweitehefrau eines islamischen Mannes leben wollte. Das Gericht urteilte, dass es zwar nach dem Grundgesetz ein Recht auf Schutz einer familiären Lebensgemeinschaft gebe. Es müsse aber berücksichtigt werden, dass die Mehrehe im europäischen Kulturkreis fremd sei und gegen das Grundgesetz verstoße, weil Mann und Frau nicht gleichberechtigt seien.

Artikel vom 25.01.2006