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"Änderung des § 4 der Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Ev. Kirchengemeinde Gütersloh
Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Gütersloh hat am 24.11.2005 eine Änderung des § 4 der Gebührensatzung für die Friedhöfe vom 30.08./25.10.2001 beschlossen. Die Änderungen sind kirchenaufsichtlich und staatsaufsichtlich durch den RP genehmigt und hängen ab dem 24.01.2006 in den Schaukästen auf den Friedhöfen aus. Die Gebühren werden ab dem 01.02.2006 gültig.
Presbyterium
der Ev. Kirchengemeinde
gez. Unterschriften
Pfr. Heidemann"

Artikel vom 24.01.2006