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Elternrecht bei
Schulwahl bleibt


Düsseldorf (dpa). Die Eltern können in Nordrhein-Westfalen auch zukünftig grundsätzlich die weiterführende Schule ihres Kindes selbst bestimmen. Das sieht der Entwurf für das neue Schulgesetz vor, den das Düsseldorfer Landeskabinett gestern gebilligt hat. Nur wenn ein Viertklässler sich auch nach einem dreitägigen Prognose-Unterricht als »offensichtlich« ungeeignet für die gewählte Schulform erweist, kann eine Aufnahme des Schülers verwehrt werden. Die CDU/FDP-Regierung reagiert damit auf massive Proteste gegen Einschränkungen der Elternrechte. Seite 2

Artikel vom 25.01.2006