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Erbschaft führt
oft zum Streit

Meist fehlt ein gültiges Testament

Paderborn (WB/ef). »Verstehen Sie sich noch mit Ihrer Familie? - Ja - Dann haben sie noch nicht geerbt.« - Dieser Spruch mag zwar übertrieben sein, trifft aber häufig den Kern.

Fehlt es an einer sinnvoll geplanten, gerechten und vor allen Dingen wirksamen Nachfolgeregelung, kann dies zu immensen Geldproblemen durch Steuerlasten, Pflichtteils- oder Zugewinnausgleichsansprüchen führen.
Und wenn es aufgrund einer fehlenden oder fehlerhaften Erbfolgeregelung zum Streit unter den Erben kommt, ist nicht nur der Familienfrieden gefährdet. Wird der Konflikt vor Gericht ausgefochten, kostet es für die Beteiligten sehr viel Geld.
Nur wenige Bürger haben bislang überhaupt über eine Nachfolgeregelung nachgedacht, geschweige denn ein gültiges Testament angefertigt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum Teil machen sich viele Menschen keine Gedanken über mögliche ungünstige Folgen einer fehlenden testamentarischen Regelung. Andere schieben die Nachfolge-Regelung hinaus - bis es zu spät ist. Und wiederum andere scheuen die Kosten für eine Nachfolgeberatung beim Rechtsanwalt und für ein Testament beim Notar.
»Die Kosten dafür relativieren sich jedoch, wenn man bedenkt, dass in vielen Fällen ein notarielles Testament einen Erbschein ersetzen kann«, sagt Gerhard Slabon. Der Rechtsanwalt und Steuerberater aus Paderborn ist Vorsitzender des im vergangenen Jahr gegründeten Paderborner Erbrechtsforums PEF.
Ein Erbschein ist Slabon zufolge immer dann zwingend notwendig, wenn der Erblasser über Grundbesitz verfügt und dieser aufgrund des Erbgangs auf den Erben umgeschrieben werden muss. Das gleiche gilt für ein Handelsgewerbe, das vererbt werden soll.
Slabon: »Die Gebühren für den Erbscheinantrag und den Erlass eines Erbscheins entsprechen dabei der Notargebühr für ein gegenseitiges Ehegatten-Testament oder sind sogar höher .« Ein Ehepaar mit einem Vermögen von zum Beispiel 250000 Euro (dazu gehört auch die Immobilie) muss für ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag 864 Euro Notargebühren bezahlen.
In vielen Fällen ist das unter dem Strich der preiswertere Weg. Denn wenn ein Testament fehlt und sich die Erben vor Gericht streiten, so dürften in aller Regel die Anwalts- und Gerichtskosten die Kosten für eine Nachfolgeberatung und für ein Testament um ein Vielfaches übersteigen, fügt der zweite Vorsitzende des Vereins, der Rechtsanwalt und Notar Heinrich Striewe hinzu.
Wenn Sie, liebe Leser, Fragen zum Thema Erbschaft und Testament haben, können sie kostenlos Experten aus Paderborn befragen. Diese Zeitung veranstaltet am morgigen Dienstag, 24. Januar, in der Zeit von 11 bis 13 Uhr eine Telefonaktion. Die Telefonnummern werden ebenfalls morgen bekannt gegeben.

Artikel vom 23.01.2006