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Bestehende
Privathäuser
sind geschützt

Plan für Gewerbegebiet Schillerstraße


Schildesche (-er). Die Bezirksvertretung Schildesche hat keine grundlegenden Bedenken gegen den Bebauungsplan »Schillerstraße/Stadtheider Straße«. Das Areal, das im Nordwesten von der Bernhard-Mosberg-Straße und im Südosten von der Bahnlinie begrenzt wird, soll als Gewerbegebiet wieder entwickelt werden.
Der Bereich gibt derzeit ein uneinheitliches Bild. Entlang der Stadtheider- und der Schillerstraße gibt es einige Wohnhäuser, dazwischen ein großer moderner Firmenkomplex, hie und da leerstehende Firmengebäude, Lagerstätten und auch Brachflächen. Bei den Überlegungen, welche Baumöglichkeiten Firmen in diesem Bereich eingeräumt werden können, spielte auch die Topographie eine Rolle. Der gesamte Bereich hat ein Gefälle von der Stadtheider- zur Schillerstraße, das - allerdings nicht einheitlich - bis zu fünf Meter Höhenunterschied ausmacht.
Das Planungsamt der Stadt will bestehende Wohngebäude in ihrem Bestand stärken und Konflikte zwischen Wohnen und Gewerbe möglichst minimieren. Künftige Richtschnur bei der Bebauung: In Nachbarschaft zur Wohnbebauung (nicht nur an der Bernhard-Mosberg-Straße, sondern auch entlang von Schiller- und Stadtheider Straße) dürfen neue Firmengebäude nicht so hoch werden. Höchstes Gebäude ist derzeit das Hochregallager der dort ansässigen Kosmetikfirma mit 25 Metern.
Die Bezirksvertretung Schildesche ist nicht unmittelbar betroffen, da das Gebiet im Stadtbezirk Mitte liegt. Grundsätzliche Bedenken hat sie jedoch nicht. Gleichwohl ermöglichte Bezirksvorsteher Detlef Knabe durch eine Sitzungsunterbrechung Anwohnern, ihre Fragen zu stellen und Einwände deutlich zu machen. Dabei wurden auch erneut Sachverhalte angesprochen, die bereits im Rahmen der Bürgerbeteiligung ausführlich behandelt wurden.
Verwaltungsvertreter versicherten den Anwohnern noch einmal, dass ihre Häuser im Bestand geschützt seien. Anbauten seien jedoch auch nach derzeit noch geltendem Baurecht nicht möglich. Die Grenzwerte von Immissionsbelastungen (beispielsweise Lärm oder Staub) seien in einem Gewerbegebiet stets höher bemessen als in einem reinen Wohngebiet.
Hinweisen, dass die Bernhard-Mosberg-Straße - eine reine Anwohner-Straße mit Tempo 30 - derzeit von Lastwagenfahrern als Schleichweg missbraucht wird, und dass ein Bürohaus als Wohnhaus genutzt werde, wird die Verwaltung nachgehen.

Artikel vom 21.01.2006