Göttingen (dpa). Eine Patientin der Uni-Klinik Göttingen soll nach einem Behandlungsfehler zwei Millionen Euro Entschädigung erhalten. Das hat das Landgericht Göttingen als Vergleich vorgeschlagen. Die Patientin hatte während einer längeren künstlichen Ernährung 1997 in der Klinik ein wichtiges Vitamin (B1) nicht bekommen. Die heute 45-jährige Ex-Pharmareferentin leidet seitdem unter schwersten Störungen in den Bewegungsabläufen.