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Keine Einigung im
Werbetafel-Dschungel

Beratung nun in der Arbeitsgruppe Verkehr


Senne (sw). Wo am Neuen Senner Ortszentrum sollen Werbeschilder in welcher Größe genehmigt werden und wo nicht? Und wie viele Orientierungstafeln werden wo aufgestellt? Diese Fragen diskutierte jetzt die Senner Bezirksvertretung. Aber ohne Ergebnis: Die Beratung wurde in die Arbeitsgruppe Verkehr verwiesen.
Hintergrund der Diskussion sind Werbetafeln in den Arkaden, die zum Teil nicht genehmigungsfähig sind. Nach Angaben von Bernd Faßbender (Bauamt) halten sich die meisten Geschäftsleute an die Vorschriften, allerdings sei ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Minden anhängig, weil ein Betrieb im Gebäude Senner Markt 1 seine Werbeschilder - ohne Baugenehmigung - angebracht habe, ohne den Mindestabstand von zehn Zentimetern zur Decke und zu den seitlichen Stützen.
Wolfgang Heinrich (SPD) fragte sich - und Faßbender -, warum die Bestimmungen überhaupt geändert werden müssen. Er erinnerte an den Apotheker, der vor zwei Jahren seine großen Schilder habe entfernen müssen, weil sie nicht den Vorschriften entsprachen. »Warum müssen wir die jetzt ändern? Haben Sie Angst vor Druck vom Verwaltungsgericht?« Der Bauexperte dazu: »Tut mir Leid, aber Sie haben da ein gestörtes Wahrnehmungsvermögen.« Die Anlage sei seinerzeit illegal gewesen, jetzt aber in einer Größenordnung, dass sie auch in Zukunft vereinbar mit den Vorschriften sei.
Für Orte für maximal zwei Orientierungstafeln konnten sich die Bezirksvertreter noch nicht entscheiden. Carla Steinkröger (CDU) plädierte dafür, Tafeln an der Windelsbleicher Straße und der Einfahrt zum Parkplatz, Karl-Oldewurtel-Straße, aufzustellen: »Wenn ich Orientierung suche, tue ich das nicht an einer Hausfassade. Wir sollten keine Fassade damit zupflastern.«

Artikel vom 21.01.2006