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Milde Strafe trotz 99 Taten

Korruption: Bundesgerichtshof bestätigt Bewährung


Bad Oeynhausen (WB/ca). In 99 Fällen hatte Kaufmann Wolfgang K. aus Bad Oeynhausen Schmiergelder gezahlt, um Aufträge für sein damaliges Herforder Sanitärunternehmen Büker zu bekommen. War er dafür 2003 zunächst zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, so hatte sein Anwalt Dr. Holger Rostek 2005 nach erfolgreicher Revision eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung erreicht - zu wenig, wie die Staatsanwaltschaft meinte, die in Revision ging. Doch der Bundesgerichtshof verwarf gestern die Revision. Die Bewährungsstrafe sei zwar »äußerste milde«, doch sei die Strafzumessung allein Aufgabe des Gerichtes, und ein Rechtsfehler liege nicht vor, entschieden die Karlsruher Richter. Der Generalbundesanwalt hatte argumentiert, angesichts der Vielzahl der Taten sei es der Allgemeinheit nicht zu vermitteln, dass der Täter mit Bewährung davonkommen solle. Dagegen hatte das Landgericht Bielefeld seinerzeit mit der Strafe honoriert, dass Wolfgang K. die betroffenen Bauherren (Firmen, Kirchen, öffentliche Auftraggeber) inzwischen entschädigt hatte.

Artikel vom 20.01.2006