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Mehr Augenmaß im »Schilderstreit«

Grüne beklagen Überregulierungswut im Rathaus - Mittelweg suchen


Bielefeld (bp). »Die Regulierungswut im Rathaus treibt merkwürdige Blüten«, sagt Klaus Rees, Ratsmitglied der Grünen und fühlt sich durch den »Werbeaufstellerstreit« bestätigt. Am 8. September 2005 hatte der Rat gegen die Stimmen der Grünen beschlossen, Dachaufsteller aus der neu gestalteten Altstadt-Fußgängerzone zu verbannen: »Die Vielzahl der Werbeschilder widerspricht der neuen Konzeption der Altstadt und stört den Fußgängerverkehr.«
Der Schilderbann galt bis dato in Bahnhof- und Stresemannstraße und am Jahnplatz, überall sonst im Stadtgebiet durften Schilder gegen eine Jahresgebühr von 30 Euro pro Quadratmeter aufgestellt werden. Informiert wurden Geschäfts- und Lokalinhaber vor zehn Tagen - unter Androhung eines Bußgeldes. Inzwischen dürfen sie wieder mit Aufstellern werben - bis zu einem Gespräch im März (das WESTFALEN-BLATT berichtete).
Bezirksvertreter Dieter Gutknecht betont, die Grünen würden sich für ein »vernünftiges Erscheinungsbild« einsetzen. Das Schilderverbot bedeute aber für einige Geschäftsleute, dass sie Kundschaft nicht mehr auf ihre Angebote aufmerksam machen könnten: »Das widerspricht doch dem Anliegen, die Altstadt zu fördern. Wir plädieren für den Mittelweg.«
Vor allem beklagen die Grünen, dass mit den Betroffenen im Vorfeld nicht gesprochen worden sei: »Da hätte man doch problemlos zu einer Einigung kommen können.« Die Grünen bezweifeln zudem, dass die Satzung bereits in Ortsrecht umgesetzt ist: »Selbst im internen Netz des Rathauses steht noch die alte Satzung.«
Klaus Rees nennt zwei weitere Beispiele über Überregulierung:
l die Neufestlegung der Saisonöffnungszeiten für Gaststätten. Die dürfen Tische und Stühle nur noch zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober nach draußen stellen. Rees: »Warum belässt man es nicht dabei, dass die Konzession für eine Außengastronomie - mit Ausnahme von Sonderveranstaltungen - jährlich gilt?«
l das Verbot ambulanter Verkaufsstände, obwohl die Stadt auf Antrag so genannte Reisegewerbescheine ausstellen muss. Rees: »Ein Widerspruch.«

Artikel vom 20.01.2006